Manchmal erfordern eine Erkrankung und die daraus resultierenden Einschränkungen die ergotherapeutische Behandlung bei Ihnen zu Hause. In diesem Falle verordnet Ihr Arzt / Ihre Ärztin den Hausbesuch und vermerkt dies gesondert auf der Verordnung.
Teilen Sie mir dies bitte gleich beim ersten Kontakt mit. So können wir gemeinsam die Termine planen und dabei die Fahrtzeiten berücksichtigen.